Unzufrieden mit Ihrer Hausverwaltung? So gelingt der Wechsel

Viele Eigentümer*innen und Mieter*innen kennen das Gefühl: Anliegen bleiben unbeantwortet, Abrechnungen sind unklar, Reparaturen verzögern sich – und das Vertrauen in die Hausverwaltung schwindet. Wenn Sie sich fragen, ob und wie Sie Ihre aktuelle Verwaltung kündigen können, sind Sie nicht allein. Wir von ViennaEstate Hausverwaltung begleiten Sie gerne auf dem Weg zu einer professionellen, engagierten und transparenten Betreuung Ihrer Immobilie.
Für Wohnungseigentümer*innen gilt: Ein Wechsel der Hausverwaltung ist möglich – und oft einfacher als gedacht.
Eine Eigentümergemeinschaft kann den Verwalter durch Mehrheitsbeschluss abberufen. Dabei zählt nicht die Anzahl der Personen, sondern die Anteile laut Grundbuch. Seit Juli 2022 genügt bereits eine relative Mehrheit, was die Entscheidungsfindung erleichtert.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Kündigungsfrist: In der Regel drei Monate zum Ende der Abrechnungsperiode (meist 31.12.).
- Befristete Verträge: Ein Wechsel ist nach Ablauf der bedungenen Frist möglich.
Im WEG Abberufung durch Mehrheitsbeschluss: Die Eigentümergemeinschaft kann die Verwaltung mit einfacher Mehrheit abberufen. Es zählt die Mehrheit der Anteile, nicht der Personen. Seit Juli 2022 genügt bereits eine relative Mehrheit, was die Entscheidungsfindung erleichtert.
- Außerordentliche Kündigung: Bei groben Pflichtverletzungen (z. B. mangelhafte Abrechnungen, Vernachlässigung von Instandhaltungen) kann auch eine gerichtliche Abberufung durch einzelne Eigentümer*innen erfolgen.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihren bestehenden Vertrag prüfen – wir unterstützen Sie gerne dabei.
Für Mieter*innen gilt: Als Mieter*in können Sie die Hausverwaltung nicht direkt kündigen, da diese vom Eigentümer bestellt wird. Dennoch lohnt es sich, Missstände zu dokumentieren und dem Vermieter zu melden. Eigentümer*innen sind oft dankbar für Hinweise, die zur Verbesserung der Verwaltung beitragen – oder sogar einen Wechsel anstoßen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Missstände dokumentieren: Halten Sie Probleme schriftlich fest (z. B. mit Fotos, E-Mails).
- Vermieter informieren: Eigentümer*innen sind oft dankbar für Hinweise – und können bei Bedarf selbst einen Wechsel anstoßen.
- Mieterschutzorganisationen kontaktieren: Diese bieten rechtliche Unterstützung und Beratung.
Was ViennaEstate für Sie tun kann: Wir stehen für Kompetenz, Verlässlichkeit und ein hohes Servicelevel – ob bei Zinshäusern, Wohnungseigentum oder Mietobjekten. Mit unserem digitalen Eigentümer- und Mieterportal, engagierten Mitarbeiter*innen und klaren Abrechnungen sorgen wir für Transparenz und Zufriedenheit.
Wenn Sie über einen Wechsel nachdenken, beraten wir Sie gerne unverbindlich zu den nächsten Schritten – von der Prüfung Ihres Verwaltungsvertrags bis zur Einholung eines Mehrheitsbeschlusses. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrer Immobilie und Ihren Bedürfnissen passt.
Kontaktieren Sie uns:
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